Stadtrat

Der Stadtrat ist das Parlament von Nidau. Seine 30 Mitglieder werden jeweils für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

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Der Stadtrat ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Stadt Nidau. Seine Kompetenzen sind in der Stadtordnung (Artikel 44 bis 59) festgelegt. Die Regeln und Bestimmungen des Ratsbetriebs finden sich in der Geschäftsordnung des Stadtrats. 

Die Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Proporzverfahren gewählt. Dabei entspricht die Sitzverteilung dem Stimmenanteil der einzelnen Parteien.

Die Sitzungen des Stadtrats sind öffentlich. Sie finden in der Regel vier oder fünf Mal pro Jahr in der Aula des Schulhauses Weidteile statt.

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