Bedürftige Personen in der Stadt Nidau und in den Gemeinden Port, Ipsach, Bellmund, Sutz-Lattrigen, Twann-Tüscherz und Ligerz haben Anspruch auf persönliche und wirtschaftliche Hilfe. Als bedürftig gilt, wer für seinen Lebensunterhalt nicht mit eigenen Mitteln aufkommen kann.
Die Sozialhilfe hat die Aufgabe, die berufliche und soziale Integration von bedürftigen Personen zu fördern und ihre Existenzsicherung zu gewährleisten. Die finanzielle Unterstützung deckt im Wesentlichen folgende Ausgaben:
- den Grundbedarf für den Lebensunterhalt
- die Mietkosten
- die Gesundheitskosten
- bedarfsabhängige situationsbedingte Leistungen
Die Sozialhilfe dient zur Überbrückung einer wirtschaftlichen Notlage. Sie hat zum Ziel, die finanzielle Unabhängigkeit so rasch wie möglich wieder herzustellen. Anspruch auf Sozialhilfe besteht nur, wenn eine bedürftige Person sich nicht selber helfen kann oder wenn andere finanzielle Mittel (zum Beispiel Leistungen der Sozialversicherungen, Einkommen aller Art, Vermögen, Zuwendungen von Dritten) nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich sind. Personen, die Sozialhilfe beziehen, haben Mitwirkungspflichten.
Gesetzliche Grundlagen:
Im Falle einer finanziellen Notlage, steht der Schalter der Sozialen Dienste für die Anmeldung und die Terminvereinbarung für ein unentgeltliches Beratungsgespräch zur Verfügung.
Die Unterstützungsbeiträge der Sozialhilfe werden im Jahr 2026 an folgenden Daten überwiesen:
- Montag, 5. Januar
- Montag, 2. Februar
- Montag, 2. März
- Mittwoch, 1. April
- Freitag, 1. Mai
- Montag, 1. Juni
- Mittwoch, 1. Juli
- Montag, 3. August
- Dienstag, 1. September
- Donnerstag, 1. Oktober
- Montag, 2. November
- Dienstag, 1. Dezember