Recht auf Datensperre

Jede betroffene Person kann die Bekanntgabe ihrer Daten sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.

Im Rahmen des kantonalen Datenschutzgesetzes kann jede betroffene Person die Bekanntgabe ihrer Daten an Private sperren lassen, wenn sie ein schützenswertes Interesse nachweist.
Die Datensperre kann beim Einwohnerschalter beantragt werden. 

Die Datensperre gilt nur für Auskünfte an Private. Gegenüber Behörden können die Daten nicht gesperrt werden.

Downloads

Kontakt

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen