Schweizerinnen und Schweizer erhalten einen Heimatausweis. Ausländische Staatsangehörige erhalten einen Interimsausweis.
Wer sich vorübergehend beispielsweise zu Studienzwecken ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, benötigt einen Heimatausweis. Dieser ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Er kann online oder persönlich am Schalter bezogen werden.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes als sogenannte Wochenaufenthalterin oder Wochenaufenthalter innert 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis aller volljährigen Schweizerinnen und Schweizer und wird vom Zivilstandskreis des Heimatortes ausgestellt.
Er ist jeweils bei der Gemeindeverwaltung des aktuellen Wohnortes hinterlegt und dient als Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister. Bei Abgabe des Heimatscheins erhalten die Einwohnerinnen und Einwohner im Gegenzug von der Wohngemeinde einen Niederlassungsausweis.