Was ist der Unterschied zwischen einem Heimatausweis und einem Interimsausweis?
Schweizerinnen und Schweizer erhalten einen Heimatausweis. Ausländische Staatsangehörige erhalten einen Interimsausweis.
Was ist ein Heimat- bzw. Interimsausweis und wozu wird dieser benötigt?
Wer sich vorübergehend beispielsweise zu Studienzwecken ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, benötigt einen Heimatausweis. Dieser ist in der Regel befristet und muss nach Ablauf verlängert werden. Den Heimatausweis erhalten Sie persönlich am Einwohnerschalter der Stadt Nidau oder via Online Schalter.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes als sogenannte Wochenaufenthalter innert 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
Der Heimatschein ist ein amtliches Dokument, das Schweizer Bürgerinnen und Bürger benötigen.
Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis aller volljährigen Schweizerinnen und Schweizer und wird vom Zivilstandskreis des Heimatortes ausgestellt.
Er ist jeweils bei der Gemeindeverwaltung Ihres aktuellen Wohnortes hinterlegt und dient als Grundlage für die Registrierung der Personendaten im Einwohnerregister. Im Gegenzug für die Abgabe des Heimatscheines erhalten Sie von Ihrer Wohngemeinde einen Niederlassungsausweis.