Informationen zu den verschiedenen Ausweisarten:
Zirka zwei Monate vor Ablauf der Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung erhält die betroffene Person per Post die notwendige Verfallsanzeige. Diese muss ausgefüllt und unterschrieben am Einwohnerschalter abgegeben werden. Dabei ist der Ausländerausweis und der Reisepass oder die Identitätskarte mitzubringen. Drittstaatangehörige mit Aufenthaltsausweis B müssen diese Formulare zusätzlich vom Arbeitgeber visieren lassen.
Zur Verlängerung aller übrigen Ausweisarten stehen die Formulare auf der Website der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern zum Download bereit.