Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, hilft Ihnen die Fachstelle Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen weiter. Sie ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Nidau, Aegerten, Bellmund, Brügg, Ipsach, Ligerz, Port, Schwadernau, Studen, Sutz-Lattrigen und Twann-Tüscherz.
Voraussetzung für die Bevorschussung von ausbleibenden Alimenten ist eine rechtlich verbindliche Unterhaltsvereinbarung zwischen den Eltern. Eine Bevorschussung ist nicht in jedem Fall möglich. Ihre Bewilligung ist abhängig von den Vermögens- und Einkommensverhältnissen des Elternteils, bei dem das Kind wohnt. Der Bevorschussungsanspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres des unterhaltsberechtigten Kindes.
Gesuche für eine Bevorschussung von Alimentenzahlungen bewilligt die Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Sie bietet auch Unterstützung bei der Einreichung von Gesuchen.
Bei einem Anspruch auf Alimente und die unterhaltspflichtige Person ihre Zahlungspflicht nicht erfüllt, unterstützt die Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Sie hilft, Unterhaltsansprüche für Kinder und Erwachsene durchzusetzen.
Der Schalter der Fachstelle Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen befindet sich in der Gemeindeverwaltung Ipsach an der Dorfstrasse 8.
Montag 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag 14:00 bis 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 11:30 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 11:30 Uhr
Freitag geschlossen