Die Fachstelle Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen ist zuständig für Personen mit Wohnsitz in den Gemeinden Nidau, Aegerten, Bellmund, Brügg, Ipsach, Ligerz, Port, Schwadernau, Studen, Sutz-Lattrigen und Twann-Tüscherz.
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss für laufende elterliche Unterhaltsbeiträge, wenn die ihnen auf Grund eines bestehenden Unterhaltstitels zustehenden Alimentenzahlungen ausbleiben. Die Gesuche um Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder werden in Abhängigkeit der Vermögens- und Einkommensverhältnisse des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, beurteilt. Der Bevorschussungsanspruch besteht längstens bis zur Vollendung des 25. Altersjahres. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen bietet Unterstützung bei der Einreichung der Gesuche und ist zuständig für deren Bewilligung.
Unterhaltsberechtigte haben Anspruch auf behördliche Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Alimentenforderungen, wenn die unterhaltspflichtige Person diese nicht erfüllt. Unsere Fachstelle Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen leistet Hilfe bei der Durchsetzung und dem Inkasso von Unterhaltsansprüchen für Kinder und Erwachsene.
Der Schalter der Fachstelle Inkasso und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen befindet sich an der Dorfstrasse in Ipsach.
Montag, Mittwoch und Donnerstag: 08:00 bis 11:30 Uhr
Dienstag: 14:00 bis 17:00 Uhr
Ausserhalb dieser Zeiten sind Besprechungen nach telefonischer Vereinbarung möglich
(032 332 94 84).