Alle Hunde der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Nidau, müssen beim Einwohnerschalter der Stadt Nidau an- bzw. abgemeldet werden.
Die An- und Abmeldung können Sie persönlich oder online vornehmen.
Die Hundetaxe beträgt 113 Franken pro Jahr und wird per Stichtag 1. August in Rechnung gestellt, sofern das Alter des Hundes 6 Monate übersteigt. Änderungen der Hundehaltung sind der Stadt Nidau mitzuteilen.
Das chippen von Hunden ist in der Schweiz obligatorisch. Welpen müssen innert 3 Monaten mit einem Chip gekennzeichnet werden. Diese dürfen nur von Tierärztinnen und Tierärzten eingesetzt werden. Die Tierärzte übernehmen auch die Meldung des Hundes an die zentrale Datenbank AMICUS. Hundehaltende sind verpflichtet, Halterwechsel oder das Ableben des Hundes zu melden:
Amicus (Link Amicus) oder Tel. +41 848 777 100
Von der Hundesteuer sind Blindenführ-, Therapie-, Rettungs- und Assistenzhunde befreit.
Für AHV/IV-Rentner mit Ergänzungsleistungen beträgt die Hundetaxe Fr. 56.50.
Wenn Sie Hunde ausführen, gilt es zu beachten:
- Pro Person dürfen nicht mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden.
- Es gilt das Prinzip: «Wer ein Tier führt, muss es ständig unter Kontrolle haben».
- Maulkorbpflicht: Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- Der Hundekot ist jederzeit korrekt zu entsorgen. Wer den Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar.
- Es gilt ein Leinenzwang in gewissen Zonen und Situationen.
- Es gilt ein Hundeverbot an gewissen Orten.
- Vermeiden Sie Lärmbelästigungen.
- Beachten Sie die richterlichen Verbote auf Privatgrund.
- Beachten Sie die Jagd und Wildtiere
- Beachten Sie das Hundegesetz Kanton Bern.
Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Deckungssumme beträgt mindestens 3 Mio. Franken.
Die Impfung ist nur obligatiorisch bei Reisen ins Ausland.
Der SKN-Kurs ist gemäss Bundesratsentscheid ab dem 1. Januar 2017 nicht mehr obligatorisch.