Label Energiestadt

Die Stadt Nidau ist seit dem 22. September 2009 eine Energiestadt.

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Das Label Energiestadt ist ein Leistungsausweis für Gemeinden, die eine nachhaltige kommunale Energiepolitik vorleben und umsetzen. Energiestädte fördern erneuerbare Energien, umweltver­trägliche Mobilität und setzen auf eine effiziente Nutzung der Ressourcen. Energiestadt ist ein Programm von EnergieSchweiz und ein Paradebeispiel dafür, wie mit verantwortungsvollem Handeln die Lebensqualität gesteigert und das Klima geschont wird. Das Label ist Auszeichnung für eine konsequente und ergebnisorientierte Energiepolitik. Gemeinden, die das Label Energiestadt tragen, durchlaufen einen umfassenden Prozess, der sie zu einer nachhaltigen Energie-, Verkehrs- und Umweltpolitik führt. Behörden, Unternehmer und Bevölkerung ziehen am gleichen Strang. Bereiche der kommunalen Energie-, Klima- und Verkehrspolitik sind:

- Entwicklungsplanung, Raumordnung
- Kommunale Gebäude und Anlagen
- Versorgung, Entsorgung
- Mobilität
- Interne Organisation
- Kommunikation, Kooperation

Die Bevölkerung trägt das Engagement der Energiestadt Nidau mit: 2012 hat sie die «Initiative für ein nachhaltiges Nidau» und damit die Ziele der «2000-Watt-Gesellschaft» mit 71% angenommen. Somit ist die Nachhaltigkeit in der Stadtordnung von Nidau verankert:

„Art.2a Nachhaltigkeit

1 Die Stadt sorgt im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Erhaltung der Lebensgrundlagen und für den schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Sie ist einer ökologisch, wirt­schaftlich und sozial nachhaltigen Entwicklung verpflichtet.

2 Sie setzt sich im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Erreichung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft ein, insbesondere für

a eine Reduktion des Energieverbrauchs auf 2000 Watt Dauerleistung pro Einwohnerin oder Einwohner bis spätestens 2050;

b eine Reduktion des CO2-Ausstosses auf eine Tonne pro Einwohnerin oder Einwohner und Jahr bis spätestens 2050;

c die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energiequellen.

3 Sie verfolgt das Ziel, unter Wahrung der Versorgungssicherheit den Bezug von Atomenergie schrittweise zu reduzieren und bis spätestens 2030 keine Atomenergie mehr zu beziehen.“

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