Öffentliche Auflage der Planung ZPP 5 «Bahnhofgebiet»

22.01.2026

Der Gemeinderat der Stadt Nidau hat am 9. Dezember 2025 die öffentliche Auflage der Planungsvorlage für die Zone mit Planungspflicht Nr. 5 (ZPP 5) «Bahnhofgebiet» beschlossen.

Der Gemeinderat der Stadt Nidau hat am 9. Dezember 2025 die öffentliche Auflage der Planungsvorlage für die Zone mit Planungspflicht Nr. 5 (ZPP 5) «Bahnhofgebiet» beschlossen.

Die öffentliche Auflage gemäss Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) findet vom 23. Januar bis 23. Februar 2026 statt und wurde im Nidauer Anzeiger Nr. 2 vom 22. Januar 2026 und Nr. 3 vom 29. Januar 2026 sowie im Amtsblatt vom 21. Januar 2026 ordnungsgemäss publiziert.

Die Akten liegen während der Auflagefrist in der Stadtkanzlei Nidau öffentlich auf und sind zusätzlich unter www.nidau.ch/bahnhof einsehbar. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Stadtkanzlei Nidau, Schulgasse 2, 2560 Nidau, einzureichen.

Mit der ZPP 5 wird das Bahnhofgebiet, das beim Erlass der baurechtlichen Teilgrundordnung «Altstadt» im Jahr 2020 ausgeklammert worden war, planerisch neu geregelt. Die Planung umfasst Anpassungen des Teilbaureglements Altstadt (TBR Altstadt) sowie des entsprechenden Bauzonen- und Nutzungszonenplans.

Die öffentlich aufgelegte Vorlage basiert auf den Ergebnissen der kantonalen Vorprüfung vom 24. Oktober 2025 sowie auf den Rückmeldungen aus den öffentlichen Mitwirkungsverfahren der Jahre 2022 und 2024. Die Stellungnahmen der Bevölkerung, der beteiligten Akteure und die Hinweise der kantonalen Fachstellen wurden in der bereinigten Fassung berücksichtigt.

Nach Abschluss der öffentlichen Auflage sind im Frühling 2026 allfällige Einspracheverhandlungen vorgesehen. Die Genehmigung durch den Gemeinderat sowie anschliessend durch den Stadtrat – unter Vorbehalt des fakultativen Referendums – ist für den Frühsommer 2026 geplant. Das kantonale Genehmigungsverfahren schliesst daran an.

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