Fragen und Antworten rund um das Baubewilligungsverfahren
Sie planen ein Bauvorhaben und wissen nicht, ob die Realisierung einer Baubewilligung bedarf oder nicht. Um Ihr Anliegen genau beurteilen zu können, bitten wir Sie, mit uns am Schalter, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen.
Die baurechtlichen Vorschriften finden Sie einerseits in unserer Rechtssammlung oder im Dekret über das Baubewilligungsverfahren des Kantons Bern.
Die Gesuche sind über eBau elektronisch auszufüllen. Die Baugesuchsunterlagen mit den Plänen sind in zweifacher Papierausfertigung, datiert und unterzeichnet bei der Gemeinde einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Für Eigentümerschaften sind nachfolgende Informationen wichtig:
- Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude sowie ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes.
Welches Heizsystem möglich ist und was dabei zu beachten ist, ist nicht immer ganz einfach. Klicken Sie sich durch die nachgenannte Anwendungshilfe und Sie erhalten Informationen zu Ihrem Heizungsersatz. Heizungsersatz: So gehen Sie vor - Bei Neubauten gilt die gewichtete Gesamtenergieeffizienz. Die Eigenenergieerzeugung kann angerechnet werden. Es gelten weniger Detailanforderungen und der Energienachweis wird vereinfacht. Zudem muss ein Teil der Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet werden.
Detaillierte Informationen finden Sie unter: www.be.ch/keng.
Für eine Beratung wenden Sie sich an die
öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern.