Das Baugesuch ist über eBau elektronisch auszufüllen. Die Baugesuchunterlagen mit den Plänen sind in zweifacher Papierausfertigung, datiert und unterzeichnet bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Stadtverwaltung zu laufen. Die Bestimmungen des Baubewilligungsdekrets nach Art. 10 ff. betreffend Form und Inhalt der Baueingabe gelten auch für die elektronische Baueingabe. Der Bauentscheid wird per Post eröffnet.
Bei Fragen, ob ein Bauvorhaben einer Baubewilligung bedarf oder nicht, stehen die Fachpersonen der Stadtverwaltung für einen Beratungstermin zur Verfügung.
Der Ersatz jeder Heizung ist meldepflichtig. Ist das Wohngebäude und ein Gebäude der Gebäudekategorie III bis VI zum Zeitpunkt der Meldung älter als 20 Jahre, gelten beim Ersatz der Heizung mit einem fossilen Energieträger weitere Anforderungen an die Energieeffizienz des Gebäudes. Bei Neubauten gilt die gewichtete Gesamtenergieeffizienz.
Öffentliche regionale Energieberatung des Kantons Bern