Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.
Die Einbürgerung erfolgt im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.
Ausländische Ehegatten oder Kinder von Schweizer Staatsangehörigen sowie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.
Unter https://beta.sem.admin.ch/selfcheck/ können Sie mit wenigen Klicks erfahren, ob Sie die wichtigsten Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung erfüllen.
Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. Dort erhalten Sie die Gesuchsunterlagen sowie alle weiteren Auskünfte.
Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch
Telefon: 058 465 11 11
Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Alle Auskünfte erhalten Sie auf der Website vom Amt für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.
Für die Aushändigung der Formulare und weitere Auskünfte sind wir als Ihre Wohnsitzgemeinde zuständig. Sie erreichen uns unter 032 332 94 11, einbuergerung@nidau.ch oder am Einwohnerschalter, vorzugsweise mit Terminvereinbarung.
Hier gelangen Sie zu den Einbürgerungsstatistiken ab 2018, sortiert nach ursprünglicher Nationalität, Geschlecht und Alter.