Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können mit der ordentlichen Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Das Schweizer Bürgerrecht kann durch Abstammung, Adoption oder durch Einbürgerung erworben werden.

Die Einbürgerung erfolgt im ordentlichen oder im erleichterten Verfahren.

Erleichterte Einbürgerung

Ausländische Ehegatten oder Kinder von Schweizer Staatsangehörigen sowie junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine erleichterte Einbürgerung.

Unter https://beta.sem.admin.ch/selfcheck/ stehen Informationen zu den Kriterien für eine erleichterte Einbürgerung zur Verfügung. 

Für die erleichterte Einbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration zuständig. 
Staatssekretariat für Migration
Abteilung Bürgerrecht
Quellenweg 6
3003 Bern-Wabern
E-Mail: einbuergerung@sem.admin.ch
Telefon: 058 465 11 11

Ordentliche Einbürgerung

Ausländerinnen und Ausländer können das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.

Alle Informationen stehen zur Verfügung auf der Website des Amts für Bevölkerungsdienste des Kantons Bern.

Terminvereinbarung

Für die Aushändigung der Formulare und weitere Auskünfte ist die Stadt Nidau als Wohnsitzgemeinde zuständig. Es ist eine vorgängige Terminvereinbarung bei der Stadt Nidau erforderlich.

Einbürgerungsstatistik

Kontakt

Einbürgerung
Schulgasse 2
2560 Nidau

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen