Einbürgerung
Ausländerinnen und Ausländer können mit der ordentlichen Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.
Ausländerinnen und Ausländer können mit der ordentlichen Einbürgerung das Schweizer Bürgerrecht erwerben, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen.