Folgende Auskünfte aus dem Einwohnerregister können gemäss den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes bekanntgegeben werden, sofern ein schützenswertes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- Name, Vorname, Geschlecht, Jahrgang, Beruf, Adresse, Zivilstand, Heimatort, Datum des Zu- und Wegzuges.
Anfragen können online oder persönlich mit Ausweis am Einwohnerschalter erfolgen. Es werden keine telefonischen Auskünfte erteilt.
Die Kosten betragen 10 Franken für Auskünfte über Adressen und 20 Franken für Auskünfte über Adressen und Personalien.
Gesuch um Sperrung der Datenbekanntgabe an Private