Die Stadt Nidau hat die ihr nach eidgenössischem oder kantonalem Recht obliegenden Aufgaben im Bereich der Wasserversorgung seit 2005 an die Stadt Biel übertragen. Die Aufgaben umfassen namentlich
- die dauernde, sichere und wirtschaftliche Versorgung der Bevölkerung sowie der Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetriebe mit Trink- und Brauchwasser in einwandfreier Qualität,
- die Gewährleistung eines ausreichenden Hydrantenlöschschutzes,
- die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen.
Die Wasser- und Abwasserversorgung wie auch das Gas werden durch den Energie Service Biel (ESB) sichergestellt.
Im Zusammenhang mit der Abwasserentsorgung haben Liegenschaftseigentümerschaften verschiedene Gebühren zu entrichten.
Jede Liegenschaft in der Stadt Nidau muss an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sein. Die Anschlussgebühr wird nur einmal – wenn eine Baute an das Kanalisationsnetz angeschlossen wird – durch die Stadt Nidau erhoben.
Die Verbrauchsgebühren werden auf Grund des Abwasseranfalls pro Kubikmeter bemessen.
Die jährliche Grundgebühr für Regenabwasser bemisst sich nach der entwässerten Fläche.
Detaillierte Angaben zu den Reglementen und Gebühren sind im Abwasserreglement der Stadt Nidau in der Rechtssammlung der Stadt Nidau festgelegt. Unter Downloads steht das Gesuch um Befreiung von den Abwasserbenützungsgebühren zur Verfügung.
Die Abteilung Tiefbau, Umwelt und Sicherheit plant, organisiert und überwacht die Elektrizitätsversorgung (EV) in Nidau. Die Stromtarife der EV Nidau werden jährlich im August für das kommende Kalenderjahr durch den Gemeinderat festgelegt. Die Betriebsführung der Elektrizitätsversorgung hat die Stadt Nidau an die Elektrizitäts- und Wasserversorgung Portausgelagert.
Mit Beschluss vom 8. März 2026 haben die Stimmberechtigten der Ausgliederung der Elektrizitätsversorgung Nidau aus der Stadtverwaltung und ihre Überführung in eine Aktiengesellschaft initial im alleinigen Eigentum der Stadt Nidau zugestimmt.
DiDie Aufgabenbereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung werden vollumfänglich mit Gebühren finanziert. Die Spezialfinanzierungen Wasser und Abwasser bilden einen eigenen gebührenfinanzierten Rechnungskreis, der getrennt vom Steuerhaushalt geführt wird. Die gesamte Verrechnung sowie das Gebühreninkasso für Wasser, Abwasser, Elektrizität, Gas und den Hauskehricht (Abfall) wird für die Stadt Nidau durch den Energie Service Biel (ESB) abgewickelt. Die Nidauerinnen und Nidauer erhalten pro Jahr insgesamt drei Teilrechnungen und eine Jahresabrechnung. Die Wasser-, Elektrizitäts- und Gaszähler werden für die Jahresrechnung jeweils im Dezember abgelesen.
Bei Fragen rund um die Rechnung (Umzugsmeldung für die Endabrechnung bzw. Neuanmeldung, Piktettdienst, Rechnungserläuterung, Zählerablesung, E-Rechnung usw.) steht der Kundendienst des ESB zur Verfügung.
AAktuell gültige Werkvorschriften und Formulare: https://www.werkvorschriften.ch/
Die Elektrizitätsversorgung Nidau ist Elektroform angeschlossen. Das Meldewesen wird nur über diese Plattform akzeptiert.
Bitte im Pronovo-System "Stadt Nidau" auswählen. So werden die Gesuche korrekt weitergeleitet und zeitnah bearbeitet.
Die Energiestadt Nidau setzt sich für ressourcenschonende Verwendung von erneuerbarer Energie ein. Zudem will Nidau dem wachsenden Bedürfnis der Elektromobilität gerecht werden. Aus diesem Grund hat die Stadt Nidau 2023 an der Schulgasse 2 vor dem Verwaltungsgebäude eine Schnellladestation mit zwei Anschlüssen in Betrieb genommen.
Der Tarif für die Schnellladestation an der Schulgasse 2 beträgt ab 01.01.2025 45 Rp./kWh und 14 Rp./min.
Störungen der Strassenbeleuchtung können online direkt der BKW gemeldet und eingesehen werden:
Beleuchtungs-Störung melden