Der Kindes- und Erwachsenenschutz ist zuständig für Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Nidau und der Gemeinden Port, Ipsach, Bellmund, Sutz-Lattrigen, Twann-Tüscherz und Ligerz, die aufgrund eines Schwächezustands bei Erwachsenen oder einer Kindeswohlgefährdung auf Unterstützung angewiesen sind. Er führt im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Biel-Bienne (KESB) Beistandschaften für Kinder und Erwachsene. Zudem klärt er im Auftrag der KESB ab, ob Massnahmen zum Schutz von gefährdeten Personen ergriffen werden müssen. Zum Angebot gehören auch präventive Beratungen ohne gesetzliche Massnahmen.
Aufgabe des Kindesschutzes ist es, Gefährdungssituationen abzuklären und gefährdete Kinder im Auftrag der KESB mit geeigneten Massnahmen zu schützen. Die Kinder, ihre Eltern und andere Angehörige oder Bezugspersonen werden in den Unterstützungsprozess miteinbezogen. Zu den möglichen Massnahmen gehören Beratungen und die Beistandschaft. Falls nötig wird eine familienexterne Hilfe eingerichtet.
Im Rahmen der (gemeinsamen) elterlichen Sorge hilft der Kindesschutz den Eltern bei Bedarf bei der Besuchsrechtsregelung, beim Abschluss einer Sorgerecht- und Unterhaltsvereinbarung oder bei der Vaterschaftsabklärung.
Die Eltern sind für den Schutz, die Betreuung und die Förderung des Kindes verantwortlich. Wenn sie diese Aufgabe nicht oder nur unzureichend wahrnehmen können, kann die Aufnahme des Kindes in einer Pflegefamilie eine geeignete Lösung sein. Die Aufsicht über das Pflegekindwesen im Zuständigkeitsgebiet von Nidau wird seit 2024 im Auftrag des Jugendamts des Kantons Bern durch den Dienst für Kinder und Jugendliche der Stadt Biel ausgeübt.
Der Kindes- und Erwachsenenschutz der Stadt Nidau berät und unterstützt Menschen ab 18 Jahren bis ins hohe Alter in sozialen oder familiären Krisen. Auch Angehörige und Fachpersonen erhalten professionelle Beratung.
Wenn jemand nicht oder nicht mehr in der Lage ist, seine persönlichen, administrativen und finanziellen Angelegenheiten selbstständig zu regeln und seine Rechte wahrzunehmen, und wenn kein Vorsorgeauftrag vorliegt, braucht es eine Vertretung. Im Rahmen des Erwachsenenschutzes wird als Massnahme zur Hilfe und zum Schutz meistens ein Beistand oder eine Beiständin eingesetzt.
Melden Sie sich bei den Sozialen Diensten, wenn Sie eine entsprechende Unterstützung benötigen.
Beistandschaften werden durch die Behörde angeordnet, um schutzbedürftigen Personen die notwendige Unterstützung und Hilfe zukommen zu lassen. Für Kinder und Jugendliche, die nicht unter elterlichen Sorge stehen, wird ein Vormund oder eine Vormundin als gesetzliche Vertretung ernannt.
Wenn niemand aus dem Umkreis der betroffenen Person die Aufgabe übernehmen kann, führen Berufsbeistandspersonen im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) die Beistandschaft. Neben den Berufsbeiständinnen und -beiständen des Fachbereichs Kindes- und Erwachsenenschutz der Stadt Nidau führen auch Privatpersonen Mandate. Der Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz ist für die Rekrutierung, Ausbildung, Beratung und Unterstützung von privaten Mandatsträgerinnen und -trägern (priMa) zuständig.
Wer Kenntnis von einer Gefährdung des Kindes- oder Erwachsenenwohls oder einen entsprechenden Verdacht hat, kann bzw. muss eine Gefährdungsmeldung machen. Diese ist grundsätzlich direkt bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) einzureichen. Die Behörde entscheidet, ob ein Abklärungsverfahren eröffnet wird. Ist dies der Fall, prüft der Fachbereich Kindes- und Erwachsenenschutz der Stadt Nidau, ob Schutzmassnahmen ergriffen werden müssen.