Anmeldungen von Hunden können per E-Mail oder persönlich vorgenommen werden. Bitte Hundepass mitbringen oder als Kopie mitschicken.
Hunde können via www.amicus.ch, per E-Mail, telefonisch oder persönlich abgemeldet werden.
Die Hundetaxe beträgt 113 Franken und wird per Stichtag 1. August in Rechnung gestellt, wenn der Hund über sechs Monate alt ist. Veränderungen bezüglich Hundehaltung sind der Stadtverwaltung mitzuteilen.
Von der Hundetaxe befreit sind Blindenführ-, Therapie-, Rettungs- und Assistenzhunde. Für AHV/IV-Rentnerinnen und -Rentner mit Ergänzungsleistungen beträgt die Hundetaxe Fr. 56.50.
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.
Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei der Wohnortgemeinde melden. Diese erfasst die Personalien in der Hundedatenbank und stellt ihnen die Benutzerdaten anschliessend per E-Mail oder Post zu. Bei weiteren Hunden kann die Registrierung über eine Tierarztpraxis erfolgen.
Bei Welpen müssen Hundehaltende in den ersten drei Monaten durch einen Tierarzt oder eine Tierärztin einen Mikrochip implantieren lassen. Wird ein Hund aus dem Ausland eingeführt, muss ein Tierarzt oder eine Tierärztin dessen Kennzeichnung innerhalb von zehn Tagen überprüfen. In beiden Fällen registriert die Fachperson den Hund danach in der Datenbank Amicus.
Innerhalb von zehn Tagen sind auf Amicus zudem folgende Änderungen zu melden:
- Weitergabe (z. B. Verkauf oder Schenkung)
- Übernahme (z. B. Kauf oder Geschenk)
- Export und Tod des Hundes
Diese Angaben können über www.amicus.ch oder über www.animundo.ch erfasst werden. Sobald das Amicus-Konto mit Animundo verbunden ist, können registrierte Hunde und die elektronische ePetCard eingesehen sowie Halterwechsel, Vermisstmeldungen etc. verwaltet werden.
Namens- und Adressänderungen von Einwohnerinnen und Einwohnern müssen der Gemeinde direkt bekanntgegeben werden. Für Änderungen der Hundedaten bitte mit einer Tierarztpraxis Kontakt aufnehmen.
Folgendes ist zu beachten:
- Pro Person dürfen nicht mehr als drei Hunde, die älter als vier Monate sind, gleichzeitig ausgeführt werden.
- Es gilt das Prinzip: «Wer ein Tier führt, muss es ständig unter Kontrolle haben».
- Maulkorbpflicht: Bissige Hunde müssen einen Maulkorb tragen.
- Hundekot ist jederzeit korrekt zu entsorgen. Wer Hundekot liegen lässt, macht sich strafbar.
- Es gilt ein Leinenzwang in gewissen Zonen und Situationen.
- Es gilt ein Hundeverbot an gewissen Orten.
- Lärmbelästigungen sind zu vermeiden.
- Richterliche Verbote auf Privatgrund sind zu beachten.
Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die Deckungssumme beträgt mindestens 3 Mio. Franken.