Feuerwehrersatzabgabe

Die Dienstpflicht beginnt für alle in der Gemeinde wohnhaften Personen mit dem 20. Altersjahr und endet mit Erreichen des 52. Altersjahres. Wer nicht aktiv Dienst leistet, bezahlt eine Ersatzabgabe von 10.5% auf der einfachen Steuer. Diese Abgabe beträgt mindestens 40 und maximal 450 Franken. 

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