Der Gemeinderat ist eine Kollegialbehörde: Seine Mitglieder vertreten die Beschlüsse des Gremiums gegen aussen, unabhängig von ihrer persönlichen Haltung. In den nicht-öffentlichen Beratungen vertreten die einzelnen Mitglieder die Geschäfte aus ihrem Ressort. Bei der Vorbereitung ihrer Geschäfte arbeiten sie mit den entsprechenden Verwaltungsabteilungen zusammen. Die Kompetenzen des Gemeinderates sind in der Stadtordnung festgehalten (Art. 60 bis Art. 66).