Der Stadtrat ist das gesetzgebende Organ (Legislative) der Stadt Nidau. Seine Kompetenzen sind in der Stadtordnung (Artikel 44 bis 59) festgelegt. Die Regeln und Bestimmungen des Ratsbetriebs finden sich in der Geschäftsordnung des Stadtrats.
Die Mitglieder werden alle vier Jahre nach dem Proporzverfahren gewählt. Dabei entspricht die Sitzverteilung dem Stimmenanteil der einzelnen Parteien.
Die Sitzungen des Stadtrats sind öffentlich. Sie finden in der Regel vier Mal pro Jahr in der Aula des Schulhauses Weidteile statt. Zudem werden die Sitzungen via Livestream übertragen.